Ziele Veranstaltungen Vorstand Satzung
Am Sepp-Herberger Tag versorgte der Verein der Eltern und Freunde der Grundschule Oldersum e.V. die Kinder in der Sportlerbar mit einem gesunden Frühstück. In der Cafeteria wurde Kaffee und Kuchen angeboten. Außerdem spendierte er für jedes Kind ein T-Shirt, das während der Projekttage mit der entsprechenden Länderflagge bedruckt wurde.

Bei den diesjährigen Schollentagen in Oldersum präsentierte sich unser Stand mit einem Angelspiel für die Kinder, der Wolke und dem Schlick-Schätzen. Wer das richtige Gewicht des Eimers mit Emsschlick geschätzt hatte, gewann ein „Grillen zum Sattessen in Anja’s Biergarten.

Zum ersten Advent hat der Verein Frau Odens mit einem kleinen Präsent und einem Zuschuss für die Büchereikasse überrascht. So wird es weiterhin möglich sein, immer spannenden und vor allem abwechslungsreichen Lesestoff für die Kinder anzubieten. Im Namen aller Kinder und Eltern haben wir hiermit einmal „Danke gesagt“ für ihr großes Engagement für die Bücherei.

Fotos zu dieser tollen Party findet ihr auf der Schulhomepage unter Aktivitäten/Schulfeste/Halloweenparty 2010
Diese Halloween- Party hat der Schulförderverein zusammen mit vielen aktiven Eltern veranstaltet. Ein Riesen-Grusel-Buffet, zwei Lesezelte, eine Disco, ein Kreativangebot mit vielen Spinnen und Fledermäusen - alles das wurde als Dankeschön für die Bastelarbeiten die die Schüler für das Apfelfest gefertigt hatten, präsentiert. Als besondere Überraschung hatten sie die Oldersumer Puppenspölers mit ihrem einem extra für das Fest zugeschnittenen Kasperletheater eingeladen.
Auf dem Apfelfest auf der Streuobstwiese bei der Seilerei in Oldersum wurden schöne selbstgebastelte und genähte Dinge verkauft. Für die Kinder gab es ein Apfelquiz und verschiedene Malbilder zum Thema Apfel. Weiterhin durfte das Gewicht eines großen Korbes mit Äpfeln geschätzt werden. Der Gewinner hat eine Apfelpflückschürze gewonnen.

Nachdem über die zahlreichen Aktivitäten im Jubiläumsjahr wie z.B. dem Malwettbewerb, dem Schüleraustausch mit der niederländischen Schule in Warffum, dem Jubiläumsempfang, dem Besuch der Thyssenwerft zum letzten Stapellauf, den neuen Bänken und Tischen für den Schul Tagesordnung.
Der nun seit 10 Jahren bestehende Verein der Eltern und Freunde der Grundschule Oldersum e.V. hat einen neuen Vorstand. Auf der Mitgliederversammlung wurden Tomma Willms (Vorsitzende), Gunda Uffen (stellv. Vorsitzende), Veronika Fokken (Schriftführerin) und Gerard Jakubowski (Beisitzer) neu gewählt. In ihrem Amt bestätigt wurden Astrid Kretzmer (Kassenwartin) und Carola Schrumpf (Beisitzerin). Verabschiedet wurden an diesem Abend nach langjähriger Vorstandsarbeit mit unermüdlichem Einsatz, vielen Ideen und großem Engagement die Vorsitzenden Ute Ramann und Hans-Hermann Böse sowie Angelika Uffen als Beisitzerin. Das Lehrerkollegium sowie die Mitglieder des Fördervereines überraschten sie mit Blumenstrauß und kleinem Präsent und dankten ganz herzlich für die angenehme und überaus effektive Zusammenarbeit all die Jahre.

Der alte und neue Vorstand des Schulfördervereines der Grundschule Oldersum: (von hinten links) Gerard Jakubowski, Veronika Fokken, Gunda Uffen, Tomma Willms, Astrid Kretzmer, Carola Schrumpf, (von vorne links) Ute Ramann, Hans-Hermann Böse und Angelika Uffen.

Jahreshauptversammlung 2010 „Verein der Eltern und Freunde der Grundschule Oldersum e.V.“

Nachdem über die zahlreichen Aktivitäten im Jubiläumsjahr wie z.B. dem Malwettbewerb, dem Schüleraustausch mit der niederländischen Schule in Warffum, dem Jubiläumsempfang, dem Besuch der Thyssenwerft zum letzten Stapellauf, den neuen Bänken und Tischen für den Schulhof der GS Oldersum und der Theaterfahrt berichtet wurde, standen die Neuwahlen des Vorstandes auf der Tagesordnung.
Der nun seit 10 Jahren bestehende Verein der Eltern und Freunde der Grundschule Oldersum e.V. hat einen neuen Vorstand. Auf der Mitgliederversammlung wurden Tomma Willms (Vorsitzende), Gunda Uffen (stellv. Vorsitzende), Veronika Fokken (Schriftführerin) und Gerard Jakubowski (Beisitzer) neu gewählt. In ihrem Amt bestätigt wurden Astrid Kretzmer (Kassenwartin) und Carola Schrumpf (Beisitzerin). Verabschiedet wurden an diesem Abend nach langjähriger Vorstandsarbeit mit unermüdlichem Einsatz, vielen Ideen und großem Engagement die Vorsitzenden Ute Ramann und Hans-Hermann Böse sowie Angelika Uffen als Beisitzerin. Das Lehrerkollegium sowie die Mitglieder des Fördervereines überraschten sie mit Blumenstrauß und kleinem Präsent und dankten ganz herzlich für die angenehme und überaus effektive Zusammenarbeit all die Jahre.
Der neue Vorstand bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Schulkollegium und dem Schulelternrat und natürlich über neue Mitglieder. Anmeldeformulare gibt es bei den Mitgliedern des Vorstands sowie bei der Schulleitung der Grundschule Oldersum.

Der alte und neue Vorstand des Schulfördervereines der Grundschule Oldersum: (von hinten links) Gerard Jakubowski, Veronika Fokken, Gunda Uffen, Tomma Willms, Astrid Kretzmer, Carola Schrumpf, (von vorne links) Ute Ramann, Hans-Hermann Böse und Angelika Uffen.
Dieses Jahr konnten Kinder und Erwachsen ihr Können beim Luftballonzielen wieder einmal beweisen. Gar nicht so einfach, die Luftballons zum Platzen zu bringen.
Die Fußball WM rückt näher. Beim Schulverein konnte man schon mal Torwandschießen trainieren. Unermüdlich und mit Eifer dabei war Mira Wissmann aus der Klasse 3b. Sie gewann mit vier von sechs Treffern.
Hier ist sie mit ihrem Pokal abgebildet.
Auch beim diesjährigen Gartentag stimmte die Verpflegung. Kinder und Erwachsten freuten sich über eine nette Pause während der Garten- und Schulhofmalaktion.

Der Schulverein führte im Frühjahr 2005 einen ersten Computerkurs im Computerraum der Grundschule durch. Teilnehmer waren 13 Eltern von ehemaligen und derzeitigen Schülern der Grundschule.
Thema des Kurses war "Einführung in die Textverarbeitung mit dem Computerprogramm Word XP". An acht Abenden in jeweils 90 Minuten erlernten die TeilnehmerInnen den Umgang mit dem PC und grundlegende Techniken der Textverarbeitung.
Durchgeführt wurde die Schulung ehrenamtlich von Renate Schmidt, die als pädagogische Mitarbeiterin mit für den Computerunterricht der Schule verantwortlich ist, sowie Gerd Harms-Niepel, der als EDV-Dozent auf langjährige Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung verweisen kann.

Die Kostenbeiträge der TeilnehmerInnen wurden als zweckgebundene Spende an den Schulverein übergeben. Diese Mittel soll der Schulverein für zusätzliche Ausstattung der Computereinrichtung der Schule nutzen. Es sollen natürlich nicht die laufenden Kosten für den EDV-Raum und die PC-Ausstattung übernommen werden, für die der Schulträger zuständig ist.
Geplant sind weitere Kurse zu verschiedenen Themen, wie Textverarbeitung (Word), Tabellenkalkulation (Excel), Einführung ins Internet, zur Handhabung der Hardware, digitale Bildbearbeitung etc.

Die TeilnehmerInnen des ersten Kurses am Abschlussabend
(auf dem Foto fehlen drei Damen).
Interessenten für weitere Kurse können sich beim Schulverein oder per E-Mail melden.

Eine Hilfe für die zahlreichen Einradfahrer der Schule baute jetzt Hans Kielmann (Foto Mitte) auf dem Oldersumer Schulhof. Das Gerät, das ähnlich wie ein Barren aussieht, bietet den Kindern die Möglichkeit, zunächst das Aufsteigen und Sitzen auf dem Rad zu üben. Auch fortgeschrittene Fahrer benutzen die Hilfe sehr häufig als Ausgangspunkt für die Fahrten quer über den Schulhof.
Die Kosten für die Materialien übernahm der Schulverein der Schule. Nina, Andrea, Herr Kielmann, Diana und Frau Weber vom Schulverein (Fotos von links nach rechts) freuen sich über das neue Gerät.
Danke, Herr Kielmann! Danke, Schulverein!
Der
neue Vorstand:Eine hochwertige Lautsprecheranlage mit drahtlosen Mikrofonen spendete der Schulverein jetzt der Grundschule Oldersum. Die Schule will die Anlage für Aufführungen in der Pausenhalle, Turnhalle und im Amphitheater auf dem Schulhof nutzen.
Dies war gleichzeitig eine der letzten offiziellen Amtshandlungen der ersten Vorsitzenden, Sabine Begrich, die den Verein vor viereinhalb Jahren mitgegründet hatte. Sie kandidierte bei der Jahreshauptversammlung aus persönlichen Gründen nicht wieder.
Gert Odens dankte Frau Begrich für ihren unermüdlichen Einsatz. Insbesondere die Schulhofumgestaltung hätte ohne die Hilfe des Schulvereins nicht so erfolgreich verlaufen können.
Bei der Jahreshauptversammlung wurde Ute Ramann als ihre Nachfolgerin gewählt. Zweiter Vorsitzender ist jetzt Hans-Hermann Böse, Kassenwartin blieb Angelika Uffen und neue Schriftführerin wurde Kathrin Weber.

Angelika Uffen (links) und Sabine Begrich überbrachten Schulleiter Gert Odens die neue hochwertige Lautsprecher-Anlage.



Da heutzutage die Schulbudgets nicht mehr ausreichen, um den Bedarf an Anschaffungen und Ausstattungen von Schulen zu decken, und weil die Schulen nicht befugt sind, finanzielle Spenden entgegenzunehmen, hat sich 1999 in Oldersum der gemeinnützige „Verein der Eltern und Freunde der Grundschule Oldersum e.V.“ gegründet.
Unser oberstes Ziel ist es durch unsere Arbeit und Mithilfe der Eltern, sei es als passives oder aktives Mitglied, dafür Sorge zu tragen, dass gewährleistet wird, dass durch zusätzlich gestellte Mittel, die Ausbildung unserer Kinder optimiert wird. Ein guter Start im Schulleben ist der Grundstein für deren Zukunft!
Ebenso soll die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule gestärkt werden.

Wie wird unterstützt?
• Anschaffungen von Spielmaterialien
für die Pausennutzung
• Erweiterung im Multimediabereich
• Anschaffungen für den
Schulunterricht
• Unterstützung Schüleraustausch
Warffum/NL
• Zuschüsse zu Schulveranstaltungen
Finanzierung
Anschaffungen werden durch die Beiträge der Mitglieder, Spenden und den Erlösen aus durchgeführten Veranstaltungen finanziert.
Machen Sie mit!
Fühlen Sie sich nun angesprochen uns zu unterstützen, dann scheuen Sie sich nicht!
Unsere Aktivitäten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Jede helfende Hand wird benötigt.

Seitens des Fördervereins wurden im November 2001 gebrauchte Behördencomputer besorgt, aus denen funktionsfähige Anlagen zusammengestellt wurden.
Ein weiteres Ziel ist die Schulhofgestaltung. Eine Torwand und ein Basketballkorb sollen neu angeschafft werden. Des weiteren sollen eine Kletter- und Spielkombination sowie eine Ruheecke mit Sandkasten und Sitzgelegenheiten für Unterricht im Freien installiert werden. Auch eine grüne Ecke ist in Planung. Bei diesen Umgestaltungen ist es nötig, daß der Asphalt des Schulhofs aufgebrochen wird. Hier wird die Schule durch Vertreter des Ökowerks Emden beraten.
Zukünftig soll die Anschaffung einer mobilen Lautsprecheranlage vorangetrieben werden, welche auf Festen und Veranstaltungen eingesetzt werden kann.
15. Dezember 1999
Der Adventsnachmittag mit Flohmarkt in der Grundschule Oldersum war die
erste von uns organisierte Veranstaltung und kann als Grundsteinlegung
des Vereins betrachtet werden.
3./4. Juni 2000
Die vom Verein gestaltete Spielecke mit Hüpfburg hinter dem Hotel
zum Löwen während der Oldersumer
Schollentage war ein voller Erfolg und Anlaufpunkt spielfreudiger
Kinder.
31. Mai 2001
Beim Sponsorenlauf in
Zusammenarbeit mit der Grundschule zur Finanzierung der Schulhofgestaltung
zeigten nicht nur die Schulkinder beim Laufen sehr viel Begeisterung,
selbst die Anwohner der 330 Meter langen Rundstrecke schmückten
diese aus eigenem Antrieb heraus. Die Kinder liefen mehr Runden als erwartet,
die Zielsetzung für das Schulhofbudget wurde problemlos erreicht.

13. Juni 2001
Angeregt durch unseren Verein hielt Kriminalhauptkommissar Jürgen
Neerhut, Beauftragter für Jugendsachen bei der Polizeiinspektion
Leer (JuergenNeerhut@EWETel.net) in der Grundschule zwei Vorträge
mit den Themen "Suchtprävention" und "Krieg im Kinderzimmer".
Wir sehen eine Fortsetzung durch weitere Vorträge vor.
1. Vorsitzende: Tomma Willms
2. Vorsitzende: Gunda Uffen
Schriftführerin: Veronika Fokken
Kassenwartin: Astrid Kretzmer
Beisitzerin: Carola Schrumpf
Beisitzer: Gerard Jakubowski
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Verein der Eltern und Freunde der Grundschule Oldersum e.V.".
Er hat seinen Sitz in Oldersum und ist in das Vereinsregister einzutragen.
§ 2
Aufgabe und Zweck des Vereins
Aufgabe und Zweck des Vereins bestehen in der
a) Beschaffung von zusätzlichen außerplanmäßigen Lehr- und Lernmitteln
b) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule
c)Einsatz für den erforderlichen Schulraum
d) Förderung der sonstigen im Gemeininteresse der Schüler liegenden Aufgaben der Schule.
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Ausgaben für Mittel die dem Zwecke des Vereins dienen werden den Mitgliedern bei Vorlage entsprechender Belege erstattet.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Zeit
Die Dauer des Vereins ist nicht bestimmt.
§ 4
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 5
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Aufgaben des Vereins bejaht und ihn hierbei unterstützen will, unabhängig von der politischen und konfessionellen Zugehörigkeit.
Die Mitgliedschaft der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter aller Schüler der GS Oldersum wird angestrebt. Der Eintritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Stimmrecht hat das zahlende Mitglied.
Die Mitgliedschaft wird beendet
a) durch Austritt aus dem Verein, durch eine schriftliche Kündigung zum 31.12. eines jeden Jahres;
b) durch Tod des Mitgliedes;
c) durch Ausschluss, wenn ein Mitglied den Zielen des Vereins grob zuwider handelt oder mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist und trotz Mahnung innerhalb von 3 Monaten seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Gegen den Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu.
Die Berufung muß binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang des Ausschliessungsbeschlusses eingelegt werden. Die Mitgliedversammlung gesteht dem Mitglied kein Recht auf Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit des Ausschliessungsbeschlusses zu.
§ 6
Beitrag
Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Beitrages verpflichtet. Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Z. jährlich mindestens 12,00€ und ist jeweils am 2.1. im Voraus zur Zahlung fällig. Eine Rückzahlung geleisteter Beiträge ist ausgeschlossen. Der Beitrag wird im Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.
§ 7
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand und
2. die Mitgliederversammlung.
§ 8
Vorstand
Der Vorstand besteht aus 4 (vier) stimmberechtigten Mitgliedern:
dem Vorsitzenden
dem stellvertretenden Vorsitzenden
dem Schriftführer
dem Kassenwart
sowie 2 (zwei) nicht stimmberechtigten, beratenden Mitgliedern.
Diese sind:
a) der jeweilige Vorsitzende des Elternrates (im Falle der Verhinderung dessen Stellvertreter),
b) der jeweilige Leiter der Schule (im Falle der Verhinderung dessen Stellvertreter).
Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf jeweils 2 (zwei) Jahre gewählt.
Scheiden während der Amtszeit zwei Vorstandsmitglieder aus, so muss eine ausserordentliche Mit-
gliederversammlung zur Ergänzungswahl einberufen werden. Die Ersatzmitglieder werden nur für die Amtszeit der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder gewählt.
Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, ist die Wiederwahl des Vorstandes oder einzelner Mitglieder möglich.Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung jährlich Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 (drei) seiner Mitglieder anwesend sind.
Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Der Schriftführer verfaßt außer dem laufenden Schriftverkehr über jede Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung ein Protokoll. Der Kassenwart führt über die Einnahmen und Ausgaben Buch.
§ 9
Mitgliederversammlung
1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr mindestens einmal statt, und zwar möglichst innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres.
2. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung schriftlich mit Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen ein.
3. Der Vorstand kann die Mitgliederversammlung jederzeit einberufen, wenn er es im Interesse des Vereins für erforderlich hält.
4. Die Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn 1/4 der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
5. Anträge für die Tagesordnung können durch die Mitglieder und den Vorstand gestellt werden.
Die Anträge müssen schriftlich gestellt und 1 Woche vor dem Versammlungstag beim Vorstand eingegangen sein.
6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Erschienenen gefaßt. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig , ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen.
7. Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung nur mit 2/3 Mehrheit der Erschienenen beschlossen werden.
8. Protokolle sind vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterschreiben.
§ 10
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat vornehmlich folgende Aufgaben:
1. Entgegennahme des vom Vorstand zu erstattenden Geschäftsberichtes und des Berichtes über die Jahresrechnung und die Kassenlage
2. Entgegennahme des Berichtes über die Rechnungsprüfung
3. Entlastung des Vorstandes
4. Wahl des Vorstandes
5. Wahl von zwei Rechnungsprüfern
6. Entscheidung über die der Mitgliederversammlung vorgelegten Anträge
7. Beschlußfassung über Satzungsänderungen
8.Beschluss der Beitragsordnung und Beschlußfassung über Änderungen dieser Ordnung.
9. Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins der Eltern und Freunde der GS Oldersum e.V.
§ 10
Mittel
Einnahmen: Die Mittel zur Durchführung seiner Aufgaben erwirbt der Verein durch
1. Mitgliedsbeiträge
2. Spenden
3. evtl. Stiftungen
4. Veranstaltungen
Die Mittel des Vereins dürfen nur für Zwecke verwandt werden, die im Interesse der Aufgaben-stellung des Fördervereins liegen, insbesondere Finanzierung von pädagogisch wertvollen Lehrmitteln und Lehrfahrten sowie notwendigen Repräsentationsaufgaben, zu denen vom Schul-
träger keine Mittel bereitgestellt werden können. Hierzu gehören auch Zuschüsse für schulische Veranstaltungen in der Schule. Über die Ausgabe von Geldern entscheidet der Vorstand.
Ausgaben über Beträge bis zu DM 150.-- können vom 1. Vorsitzenden und/oder seinem Stellvertreter allein verfügt werden.
Bei größeren Summen bedarf es der Zustimmung des Vorstandes.
§ 11
Rechnungsprüfung
Die Kasse und die Rechnungslegung werden jährlich von zwei aus der Mitgliederversammlung zu wählenden Prüfern überprüft. Die Prüfer dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.
Das Ergebnis der Prüfung ist der Mitgliederversammlung zu Erteilung der Entlastung vorzutragen.
§ 12
Auflösung
Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine zu diesem Zweck einzuberufende Mitgliederver-
sammlung. Für den Auflösungsbeschluß ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Versammlung ist nur beschlußfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend ist.
Ist die Versammlung nicht beschlußfähig, so ist innerhalb eines Monats eine zweite Mitgliederver-
sammlung zum gleichen Zweck einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit 3/4 Stimmenmehrheit die Auflösung beschließen kann.
Eine Versammlung zum Zwecke der Auflösung des Vereins ist einzuberufen, wenn der Vorstand die Einberufung mehrheitlich beschließt oder 2/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich bei dem Vorsitzenden beantragen.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder des Wegfalls seines bisherigen Zweckes fällt dessen gesamtes Vermögen an die Grundschule Oldersum .
Sparkasse Leer - Weener
BLZ: 285 500 00 Kto.Nr.: 506493
Errichtung der Satzung:
Diese Satzung tritt mit der Eintragung im Vereinsregister in Kraft.
Oldersum, den 28.06.99, geändert am 04.05.2011