Ziele Veranstaltungen Vorstand Satzung
Dieses Jahr konnten Kinder und Erwachsen ihr Können beim Luftballonzielen wieder einmal beweisen. Gar nicht so einfach, die Luftballons zum Platzen zu bringen.
Die Fußball WM rückt näher. Beim Schulverein konnte man schon mal Torwandschießen trainieren. Unermüdlich und mit Eifer dabei war Mira Wissmann aus der Klasse 3b. Sie gewann mit vier von sechs Treffern.
Hier ist sie mit ihrem Pokal abgebildet.
Auch beim diesjährigen Gartentag stimmte die Verpflegung. Kinder und Erwachsten freuten sich über eine nette Pause während der Garten- und Schulhofmalaktion.

Der Schulverein führte im Frühjahr 2005 einen ersten Computerkurs im Computerraum der Grundschule durch. Teilnehmer waren 13 Eltern von ehemaligen und derzeitigen Schülern der Grundschule.
Thema des Kurses war "Einführung in die Textverarbeitung mit dem Computerprogramm Word XP". An acht Abenden in jeweils 90 Minuten erlernten die TeilnehmerInnen den Umgang mit dem PC und grundlegende Techniken der Textverarbeitung.
Durchgeführt wurde die Schulung ehrenamtlich von Renate Schmidt, die als pädagogische Mitarbeiterin mit für den Computerunterricht der Schule verantwortlich ist, sowie Gerd Harms-Niepel, der als EDV-Dozent auf langjährige Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung verweisen kann.

Die Kostenbeiträge der TeilnehmerInnen wurden als zweckgebundene Spende an den Schulverein übergeben. Diese Mittel soll der Schulverein für zusätzliche Ausstattung der Computereinrichtung der Schule nutzen. Es sollen natürlich nicht die laufenden Kosten für den EDV-Raum und die PC-Ausstattung übernommen werden, für die der Schulträger zuständig ist.
Geplant sind weitere Kurse zu verschiedenen Themen, wie Textverarbeitung (Word), Tabellenkalkulation (Excel), Einführung ins Internet, zur Handhabung der Hardware, digitale Bildbearbeitung etc.

Die TeilnehmerInnen des ersten Kurses am Abschlussabend
(auf dem Foto fehlen drei Damen).
Interessenten für weitere Kurse können sich beim Schulverein oder per E-Mail melden.

Eine Hilfe für die zahlreichen Einradfahrer der Schule baute jetzt Hans Kielmann (Foto Mitte) auf dem Oldersumer Schulhof. Das Gerät, das ähnlich wie ein Barren aussieht, bietet den Kindern die Möglichkeit, zunächst das Aufsteigen und Sitzen auf dem Rad zu üben. Auch fortgeschrittene Fahrer benutzen die Hilfe sehr häufig als Ausgangspunkt für die Fahrten quer über den Schulhof.
Die Kosten für die Materialien übernahm der Schulverein der Schule. Nina, Andrea, Herr Kielmann, Diana und Frau Weber vom Schulverein (Fotos von links nach rechts) freuen sich über das neue Gerät.
Danke, Herr Kielmann! Danke, Schulverein!
Der
neue Vorstand:Eine hochwertige Lautsprecheranlage mit drahtlosen Mikrofonen spendete der Schulverein jetzt der Grundschule Oldersum. Die Schule will die Anlage für Aufführungen in der Pausenhalle, Turnhalle und im Amphitheater auf dem Schulhof nutzen.
Dies war gleichzeitig eine der letzten offiziellen Amtshandlungen der ersten Vorsitzenden, Sabine Begrich, die den Verein vor viereinhalb Jahren mitgegründet hatte. Sie kandidierte bei der Jahreshauptversammlung aus persönlichen Gründen nicht wieder.
Gert Odens dankte Frau Begrich für ihren unermüdlichen Einsatz. Insbesondere die Schulhofumgestaltung hätte ohne die Hilfe des Schulvereins nicht so erfolgreich verlaufen können.
Bei der Jahreshauptversammlung wurde Ute Ramann als ihre Nachfolgerin gewählt. Zweiter Vorsitzender ist jetzt Hans-Hermann Böse, Kassenwartin blieb Angelika Uffen und neue Schriftführerin wurde Kathrin Weber.

Angelika Uffen (links) und Sabine Begrich überbrachten Schulleiter Gert Odens die neue hochwertige Lautsprecher-Anlage.
Ständiges Ziel ist die Unterstützung bei der Beschaffung von außerplanmäßigen Lehr- und Lernmitteln, sowie Spiel- und Sportgeräten, wie beispielsweise Büchern für die Bücherei. Im November 2001 wurde mit Hilfe des Fördervereins ein Klettergerüst mit Spielebene in den Klassenraum gebaut, in dem die Kinder gemäß den Vorgaben der "verläßlichen Grundschule" betreut werden.
Ein wichtiges Ziel ist die Anschaffung von EDV-Geräten für einen Computereinstieg unserer Kinder.
Hierbei wurde dem Verein bereits durch eine Spende von gebrauchten Geräten geholfen, welche mit neu gekauften Soundkarten und Lautsprechern aufgerüstet wurden. Organisiert wurde die EDV- Versorgung vom bisherigen ersten Vorstand des Vereins Joachim Roskosch. Außerdem hat ein Seminar stattgefunden, bei dem die Lehrer in die EDV eingeführt wurden.

Seitens des Fördervereins wurden im November 2001 gebrauchte Behördencomputer besorgt, aus denen funktionsfähige Anlagen zusammengestellt wurden.
Ein weiteres Ziel ist die Schulhofgestaltung. Eine Torwand und ein Basketballkorb sollen neu angeschafft werden. Des weiteren sollen eine Kletter- und Spielkombination sowie eine Ruheecke mit Sandkasten und Sitzgelegenheiten für Unterricht im Freien installiert werden. Auch eine grüne Ecke ist in Planung. Bei diesen Umgestaltungen ist es nötig, daß der Asphalt des Schulhofs aufgebrochen wird. Hier wird die Schule durch Vertreter des Ökowerks Emden beraten.
Zukünftig soll die Anschaffung einer mobilen Lautsprecheranlage vorangetrieben werden, welche auf Festen und Veranstaltungen eingesetzt werden kann.
15. Dezember 1999
Der Adventsnachmittag mit Flohmarkt in der Grundschule Oldersum war die
erste von uns organisierte Veranstaltung und kann als Grundsteinlegung
des Vereins betrachtet werden.
3./4. Juni 2000
Die vom Verein gestaltete Spielecke mit Hüpfburg hinter dem Hotel
zum Löwen während der Oldersumer
Schollentage war ein voller Erfolg und Anlaufpunkt spielfreudiger
Kinder.
31. Mai 2001
Beim Sponsorenlauf in
Zusammenarbeit mit der Grundschule zur Finanzierung der Schulhofgestaltung
zeigten nicht nur die Schulkinder beim Laufen sehr viel Begeisterung,
selbst die Anwohner der 330 Meter langen Rundstrecke schmückten
diese aus eigenem Antrieb heraus. Die Kinder liefen mehr Runden als erwartet,
die Zielsetzung für das Schulhofbudget wurde problemlos erreicht.

13. Juni 2001
Angeregt durch unseren Verein hielt Kriminalhauptkommissar Jürgen
Neerhut, Beauftragter für Jugendsachen bei der Polizeiinspektion
Leer (JuergenNeerhut@EWETel.net) in der Grundschule zwei Vorträge
mit den Themen "Suchtprävention" und "Krieg im Kinderzimmer".
Wir sehen eine Fortsetzung durch weitere Vorträge vor.
1. Vorsitzende: Ute Ramann
2. Vorsitzender: Hans-Hermann Böse
Schriftführerin: Kathrin Weber
Kassenwartin: Angelika Uffen
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Verein der Eltern und Freunde der Grundschule Oldersum e.V.".
Er hat seinen Sitz in Oldersum und ist in das Vereinsregister einzutragen.
§ 2
Aufgabe und Zweck des Vereins
Aufgabe und Zweck des Vereins bestehen in
der
a) Beschaffung von zusätzlichen außerplanmäßigen
Lehr- und Lernmitteln
b) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule
c)Einsatz für den erforderlichen Schulraum
d) Förderung der sonstigen im Gemeininteresse der Schüler liegenden
Aufgaben der Schule.
Der Verein verfolgt ausschließlich
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Ausgaben für Mittel die dem Zwecke des Vereins dienen werden den
Mitgliedern bei Vorlage entsprechender Belege erstattet.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§ 3
Zeit
Die Dauer des Vereins ist nicht bestimmt.
§ 4
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 5
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der
die Aufgaben des Vereins bejaht und ihn hierbei unterstützen
will, unabhängig von der politischen und konfessionellen
Zugehörigkeit.
Die Mitgliedschaft der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter aller Schüler
der GS Oldersum wird angestrebt. Der Eintritt erfolgt durch eine schriftliche
Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Stimmrecht hat das zahlende Mitglied.
Die Mitgliedschaft wird beendet
a) durch Austritt aus dem Verein, durch eine
schriftliche Kündigung zum 31.12. eines jeden Jahres;
b) durch Tod des Mitgliedes;
c) durch Ausschluss, wenn ein Mitglied den Zielen des Vereins grob zuwider
handelt oder mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist und trotz
Mahnung innerhalb von 3 Monaten seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Gegen den Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die
Mitgliederversammlung zu.
Die Berufung muß binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang
des Ausschliessungsbeschlusses eingelegt werden. Die Mitgliedversammlung
gesteht dem Mitglied kein Recht auf Herbeiführung einer gerichtlichen
Entscheidung über die Wirksamkeit des Ausschliessungsbeschlusses
zu.
§ 6
Beitrag
Jedes Mitglied* ist zur Zahlung eines Beitrages verpflichtet. Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Z. jährlich mindestens DM 12.-- und ist jeweils am 2.1. im voraus zur Zahlung fällig. Eine Rückzahlung geleisteter Beiträge ist ausgeschlossen. Der Beitrag wird im Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.
*Bei Ehepartnern, kann der Gesamtbeitrag auf DM 18.- reduziert werden.
§ 7
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand und
2. die Mitgliederversammlung.
§ 8
Vorstand
Der Vorstand besteht aus 4 (vier) stimmberechtigten Mitgliedern:
dem Vorsitzenden
dem stellvertretenden Vorsitzenden
dem Schriftführer
dem Kassenwart
sowie 2 (zwei) nicht stimmberechtigten, beratenden
Mitgliedern.
Diese sind:
a) der jeweilige Vorsitzende des Elternrates (im Falle der Verhinderung
dessen Stellvertreter),
b) der jeweilige Leiter der Schule (im Falle der Verhinderung dessen
Stellvertreter).
Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung
auf jeweils 2 (zwei) Jahre gewählt.
Scheiden während der Amtszeit zwei Vorstandsmitglieder aus, so muss
eine ausserordentliche Mit-
gliederversammlung zur Ergänzungswahl einberufen werden. Die Ersatzmitglieder
werden nur für die Amtszeit der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder
gewählt.
Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, ist die Wiederwahl
des Vorstandes oder einzelner Mitglieder möglich.Der Vorstand hat
der Mitgliederversammlung jährlich Rechenschaft über seine
Tätigkeit abzulegen. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit
gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 (drei) seiner
Mitglieder anwesend sind.
Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Der Schriftführer verfaßt außer dem laufenden Schriftverkehr über jede Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung ein Protokoll. Der Kassenwart führt über die Einnahmen und Ausgaben Buch.
§ 9
Mitgliederversammlung
1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr mindestens einmal statt, und zwar möglichst innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres.
2. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung schriftlich mit Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen ein.
3. Der Vorstand kann die Mitgliederversammlung jederzeit einberufen, wenn er es im Interesse des Vereins für erforderlich hält.
4. Die Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn 1/4 der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
5. Anträge für die Tagesordnung
können durch die Mitglieder und den Vorstand gestellt
werden.
Die Anträge müssen schriftlich gestellt und 1 Woche vor dem
Versammlungstag beim Vorstand eingegangen sein.
6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Erschienenen gefaßt. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig , ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen.
7. Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung nur mit 2/3 Mehrheit der Erschienenen beschlossen werden.
8. Protokolle sind vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterschreiben.
§ 10
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat vornehmlich folgende Aufgaben:
1. Entgegennahme des vom Vorstand zu erstattenden
Geschäftsberichtes und des Berichtes über die Jahresrechnung
und die Kassenlage
2. Entgegennahme des Berichtes über die Rechnungsprüfung
3. Entlastung des Vorstandes
4. Wahl des Vorstandes
5. Wahl von zwei Rechnungsprüfern
6. Entscheidung über die der Mitgliederversammlung vorgelegten Anträge
7. Beschlußfassung über Satzungsänderungen
8.Beschluss der Beitragsordnung und Beschlußfassung über Änderungen
dieser Ordnung.
9. Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins der
Eltern und Freunde der GS Oldersum e.V.
§ 10
Mittel
Einnahmen: Die Mittel zur Durchführung seiner Aufgaben erwirbt der
Verein durch
1. Mitgliedsbeiträge
2. Spenden
3. evtl. Stiftungen
4. Veranstaltungen
Die Mittel des Vereins dürfen nur für Zwecke verwandt werden,
die im Interesse der Aufgaben-stellung des Fördervereins liegen,
insbesondere Finanzierung von pädagogisch wertvollen Lehrmitteln
und Lehrfahrten sowie notwendigen Repräsentationsaufgaben, zu denen
vom Schul-
träger keine Mittel bereitgestellt werden können. Hierzu gehören
auch Zuschüsse für schulische Veranstaltungen in der Schule. Über
die Ausgabe von Geldern entscheidet der Vorstand.
Ausgaben über Beträge bis zu DM 150.-- können vom 1. Vorsitzenden
und/oder seinem Stellvertreter allein verfügt werden.
Bei größeren Summen bedarf es der Zustimmung des Vorstandes.
§ 11
Rechnungsprüfung
Die Kasse und die Rechnungslegung werden jährlich von zwei aus der
Mitgliederversammlung zu wählenden Prüfern überprüft.
Die Prüfer dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.
Das Ergebnis der Prüfung ist der Mitgliederversammlung zu Erteilung
der Entlastung vorzutragen.
§ 12
Auflösung
Über die Auflösung des Vereins
entscheidet eine zu diesem Zweck einzuberufende Mitgliederver-
sammlung. Für den Auflösungsbeschluß ist eine Mehrheit
von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Versammlung ist nur
beschlußfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend
ist.
Ist die Versammlung nicht beschlußfähig, so ist innerhalb
eines Monats eine zweite Mitgliederver-
sammlung zum gleichen Zweck einzuberufen, die dann ohne Rücksicht
auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit 3/4 Stimmenmehrheit die Auflösung
beschließen kann.
Eine Versammlung zum Zwecke der Auflösung des Vereins ist einzuberufen,
wenn der Vorstand die Einberufung mehrheitlich beschließt oder
2/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich bei dem Vorsitzenden
beantragen.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder des Wegfalls
seines bisherigen Zweckes fällt dessen gesamtes Vermögen an
die Grundschule Oldersum .
Sparkasse Leer - Weener
BLZ: 285 500 00 Kto.Nr.: 506493
Errichtung der Satzung:
Diese Satzung tritt mit der Eintragung im Vereinsregister in Kraft.
Oldersum, den 28.06.99